
JDF-Teilnahmebedingungen
1. GELTUNGSBEREICH UND GELTUNGSDAUER
Diese Campordnung gilt für alle Teilnehmer und deren Betreuer sowie alle ehrenamtlichen Helfer auf dem gesamten Campgelände einschließlich Strandbad während der Dauer der gesamten Veranstaltung des Jugenddiakoniefestivals vom 6. Juli bis einschließlich 8. Juli 2012.
2. GELTENDES RECHT/JUGENDSCHUTZ
Auf dem Jugenddiakoniefestival gilt deutsches Recht, insbesondere das Jugendschutzgesetz.
Das Jugendschutzgesetz ist am Campbüro, im Versorgungszelt und bei der Getränkeausgabe ausgehängt.
3. HAUSRECHT
Das Hausrecht auf dem Campgelände wird von der Leitung des Jugenddiakoniefestivals wahrgenommen. Diese sorgt auch für die Einhaltung der Campordnung.
4. RAUCHEN, ALKOHOL UND ANDERE DROGEN
Auf dem gesamten Campgelände besteht grundsätzlich ein Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in der ausgewiesenen Raucherecke und nur unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes erlaubt. Es sind die dort vorgesehenen Aschenbecher zu benutzen. Da wir uns in einem Landschaftsschutzgebiet befinden, dürfen keine Kippen auf den Boden geworfen werden.
Das Mitbringen, Handeln und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist auf dem gesamten Campgelände untersagt.
5. WAFFEN/GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE/HAUSTIERE
Das Mitbringen von Waffen, gefährlichen Gegenständen und gefährlichen Spielzeugen jeglicher Art (z.B. Messern, Pistolen, Pfeilbogen, Dartpfeilen, Hartbällen) auf das Campgelände ist nicht gestattet. Auch das Mitbringen von Haustieren auf das Campgelände ist untersagt.
6. BADEN
Das Baden im Lengenweilersee ist nur für Schwimmer und nur während folgender Zeiten erlaubt:
Freitag: 15:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 19:00 Uhr
Sonntag: 09:00 – 13:00 Uhr
Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer nicht imstande, eine Aufsichtspflicht zu übernehmen. Nur während der oben genannten Zeiten steht gleichwohl zur Sicherheit der Teilnehmer eine Badeaufsicht zur Verfügung.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Baden verboten; es gibt außerhalb der genannten Zeiten auch keine Badeaufsicht.
Das Baden ist nur am Strandbad (ausgewiesene Stelle) und sonst nirgends erlaubt. Flächen die mit einem rot-weißen Band abgegrenzt sind, dürfen nicht betreten werden. Wir befinden uns hier in einem Landschaftsschutzgebiet und achten diesen Teil der Schöpfung besonders!
7. UMWELTSCHUTZ/MÜLLENTSORGUNG/TOILETTEN
Schützt eure Umwelt! Bäume, Büsche und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Auf dem Campgelände darf kein offenes Feuer entzündet werden. Auf dem Gelände stehen blaue Mülltonnen für die Müllentsorgung bereit. Die Teilnehmer haben darauf zu achten, dass kein Metall, Glas oder anderer Müll auf dem Campinggelände liegen bleibt. Sämtlicher Unrat und Müll ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen.
Nutzt die bereitgestellten Toiletten und haltet diese sauber!
8. NACHTRUHE
Auf dem Jugenddiakoniefestival beginnt die Nachtruhe um 23.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. In dieser Zeit sind Unterhaltungen, Singen, Feiern und Musikinstrumente auf Zeltlautstärke zu halten, damit die anderen Teilnehmer die Möglichkeit haben, störungsfrei zu schlafen. Die Leitung des Jugenddiakoniefestivals sowie die von ihr beauftragten Nachtwachen und der Sicherheitsdienst haben das Recht, die Nachtruhe einzufordern.
9. VERHALTENSREGELN FÜR DAS CAMPGELÄNDE
Als Selbstverständlichkeit setzen wir voraus, dass fremdes Eigentum geachtet wird und dass fremde Zelte nur mit Zustimmung des jeweiligen Besitzers betreten werden.
Ebenso gehen wir davon aus, dass während des Jugenddiakoniefestivals ein friedliches Miteinander herrscht. Gegebenenfalls auftretende Konflikte sind ohne Gewalt zu lösen.
Wir behalten uns vor, bei Verstößen gegen die Campordnung Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eigene Kosten und ohne Kostenrückerstattung vom Jugenddiakoniefestival auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken.
10. NOTFALLREGELUNGEN/BRANDSCHUTZ
Die Anlaufstelle des Jugendrotkreuzes kann bei Bedarf aufgesucht werden. Es befindet sich beim Campbüro – siehe Campplan.
Im Falle eines Unglücks haben die Teilnehmer sofort das Jugendrotkreuz und die Campleitung zu informieren.
Es gelten folgende Brandschutzregeln:
Um einen Ernstfall zu vermeiden und somit Brände zu verhüten, sind Feuer und offenes Licht verboten.
Verhalten im Brandfall:
- Ruhe bewahren
Oberstes Gebot im Brandfall ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen! - Brand melden
Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung zu veranlassen. Sie erfolgt durch die Alarmierung der Feuerwehr unter der Tel.Nr. 112 und der Campleitung (0151/18236607) - Sich selbst und andere in Sicherheit bringen
Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken, Tücher o.ä. zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen. - Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten).
- Die Zufahrtswege für die Feuerwehr sind frei zu halten. Eine ortskundige Person soll die Feuerwehr einweisen.
- Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten
11. AUFSICHTSPFLICHT/HAFTUNG
Angesichts der Größe und der Offenheit der Veranstaltung kann der Veranstalter keine Aufsichtspflicht für die Teilnehmer übernehmen. Die Teilnehmer und deren Eltern stellen den Veranstalter von der Haftung für durch den Teilnehmer selbst, andere Teilnehmer oder Dritte verursachte Personen- und Sachschäden frei.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die keine Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden aus Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder sonstigen nicht durch den Veranstalter zu vertretenden Ereignissen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände. Wir bitten, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt liegen zu lassen. Idealerweise werden Wertgegenstände gar nicht erst mitgebracht.
12. STORNOBEDINGUNGEN
Abmeldungen vom JDF sind grundsätzlich möglich. Allerdings können - abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung - nicht immer alle Gebühren erstattet werden:
- Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor dem Festival (08. Juni 2012) fallen keine Teilnehmergebühren an.
- Bei Abmeldung bis 2 Wochen vor dem Festival (22. Juni 2012) können 50% des Teilnahmebeitrags zurückerstattet werden.
- Danach - also bei Abmeldungen ab dem 23. Juni 2012 müssen wir den vollen Teilnehmerbeitrag erheben. (Ausnahme: Bei Krankheit / ärztlichem Attest)
13. MEDIEN
Während des Jugenddiakoniefestivals finden einige Medienworkshops statt (Radio, TV, Fotoworkshop). Dabei ist es unvermeidlich, dass Teilnehmer auf Bildern abgelichtet werden bzw. in Ton- oder Filmaufnahmen hör- bzw. sichtbar werden. Wir nutzen dieses Material ausschließlich für eigene Werbung und Berichterstattung für das Jugenddiakoniefestival bzw. für dessen Veranstalter. Mit der Anmeldung zum Jugenddiakoniefestival wird dieser Verwendung zugestimmt.
Die Veranstalter des Jugenddiakoniefestivals





